Smart Meter: Voraussetzung für den dynamischen Tarif

Ohne Smart Meter kein dynamischer Tarif: In Deutschland brauchst du ein intelligentes Messsystem (§ 41a EnWG), in Österreich ein intelligentes Messgerät (§ 22 ElWG). In Deutschland darf der grundzuständige Messstellenbetreiber dir für ein freiwillig eingebautes Gerät höchstens 30 EUR im Jahr berechnen (§ 30 Abs. 3 MsbG).
Deutschland
Für ein freiwillig eingebautes intelligentes Messsystem darf der grundzuständige Messstellenbetreiber ab 2025 brutto höchstens 60 EUR im Jahr berechnen, davon höchstens 30 EUR dem Anschlussnutzer (§ 30 Abs. 3 MsbG). Ab 6.000 bis 10.000 kWh Verbrauch ist der Einbau Pflicht, die Obergrenze liegt dort bei 120 EUR, davon 40 EUR für den Anschlussnutzer (§ 30 Abs. 1 Nr. 5 MsbG).
Seit Januar 2025 müssen Verbraucher ab 6.000 kWh Jahresverbrauch, Erzeuger ab 7 kW und Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ein intelligentes Messsystem erhalten. Die Rollout-Phase soll bis Ende 2030 zu mindestens 95 Prozent abgeschlossen sein. (01.01.2025, Haufe). Die rechtliche Grundlage dafür schuf das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (26.05.2023). Alle übrigen Messstellen müssen bis Ende 2032 mindestens eine moderne Messeinrichtung haben (§ 29 Abs. 3 MsbG).
Im Tarif-Rechner setzen wir für Deutschland deshalb 30 EUR pro Jahr als Mehrkosten an. Weil deine bisherige Zählergebühr dafür meist wegfällt, ist das eher zu vorsichtig gerechnet; trag ein, was dein Messstellenbetreiber verlangt.
Österreich
Die IME-VO verlangte bis Ende 2024 eine Ausrollungsquote von 95 Prozent. Erreicht wurden 96,9 Prozent, rund 6,5 Millionen Zählpunkte. (E-Control (Monitoringbericht Smart Meter 2025)). Das Messentgelt zahlst du mit dem Netzentgelt; die E-Control nennt als Beispiel 28,80 EUR pro Jahr (Präsentation vom 14.07.2026). Einmalige Kosten für den Einbau fallen laut E-Control nicht an.
In Österreich haben Kundinnen und Kunden mit intelligentem Messgerät seit 1. April 2026 ein Recht auf einen Liefervertrag mit dynamischen Energiepreisen; Lieferanten mit mehr als 25.000 Zählpunkten müssen solche Verträge anbieten (§ 22 ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025).
Was der Smart Meter für den Tarif ändert
Ein herkömmlicher Zähler kennt nur deinen Gesamtverbrauch. Für einen dynamischen Tarif muss der Lieferant wissen, wann du wie viel verbraucht hast, um jede Viertelstunde mit ihrem Börsenpreis abzurechnen. Wie viel das bei deinem Verbrauch bringt, zeigt der Tarif-Rechner.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen dynamischen Stromtarif einen Smart Meter?
Ja. In Deutschland setzt § 41a EnWG ein intelligentes Messsystem voraus, in Österreich § 22 ElWG ein intelligentes Messgerät. Nur so kann dein Verbrauch je Viertelstunde abgerechnet werden.
Was kostet ein Smart Meter in Deutschland?
Für ein freiwillig eingebautes intelligentes Messsystem darf der grundzuständige Messstellenbetreiber ab 2025 brutto höchstens 60 EUR im Jahr berechnen, davon höchstens 30 EUR dem Anschlussnutzer (§ 30 Abs. 3 MsbG). Ab 6.000 bis 10.000 kWh Verbrauch ist der Einbau Pflicht, die Obergrenze liegt dort bei 120 EUR, davon 40 EUR für den Anschlussnutzer (§ 30 Abs. 1 Nr. 5 MsbG).
Wer muss in Deutschland einen Smart Meter bekommen?
Seit Januar 2025 müssen Verbraucher ab 6.000 kWh Jahresverbrauch, Erzeuger ab 7 kW und Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ein intelligentes Messsystem erhalten. Die Rollout-Phase soll bis Ende 2030 zu mindestens 95 Prozent abgeschlossen sein.
Hat in Österreich schon jeder einen Smart Meter?
Die IME-VO verlangte bis Ende 2024 eine Ausrollungsquote von 95 Prozent. Erreicht wurden 96,9 Prozent, rund 6,5 Millionen Zählpunkte. Einmalige Einbaukosten gibt es laut E-Control nicht.